Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für von Corona betroffene Unternehmen

Es ist kurzfristig gelungen, dass alle von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen sich die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen können.

Betroffenen Unternehmen können sich bis spätestens am heutigen Donnerstag formlos unter Bezug auf Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständigen Krankenkassen wenden, die ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt, um sich diese für den Monat März stunden zu lassen.

Besondere Haushaltsausschusssitzung – Nachtragshaushalt

Heute eine ganz besondere Haushaltsausschusssitzung im Bundestag. Der Ausschuss ist in einen größeren Sitzungssaal umgezogen und die Abgeordneten halten Abstand. Zudem wird in Minimalbesetzung getagt.  Josef Rief war einer von acht Unionsabgeordneten. Regulär sind es 15. Es werden die Corona-Hilfen beschlossen und der dadurch notwendige Nachtragshaushalt für das laufende Jahr, der sich auf 156 Mrd. Euro beläuft.

Informationen zur Soforthilfe bei IHK und Handwerkskammer

Die Soforthilfen von Bundesregierung und Landesregierung können bei den IHKs und Handwerkskammern beantragt werden.

Dies läuft wie folgt ab:

Die Antragsformulare werden beim Wirtschaftsministerium online in einem ersten Schritt abrufbar sein.  Als zweiter Schritt erfolgt die Einreichung der Anträge dann über einen Upload auf der zentralen Landingpage der Kammerorganisation www.bw-soforthilfe.de (ab Mittwochabend). Diese werden dann an die zuständige Kammer zur Bearbeitung weitergeleitet.

Hier finden Sie aktuelle Informationen der Kammern:

IHK Ulm

www.ulm.ihk24.de/corona

Die Corona-IHK Hotline 0731 173-333

IHK Bodensee-Oberschwaben

https://www.weingarten.ihk.de/servicemarken/wirtschaftsstandort-bodensee-oberschwaben/coronavirus/finanzierungshilfen-fuer-unternehmen-4719138

Telefon: 0751 409-0

Handwerkskammer Ulm

www.hwk-ulm.de/soforthilfe (ab Mittwoch)

Corona-Hotline: 0731-1425-6900 für Fragen zu u.a. Arbeitsausfällen, Liquiditätsproblemen, Kurzarbeitergeld, Gesundheitsschutz für Mitarbeiter, Auftragsstornierungen oder Soforthilfen. Von Montag bis Samstag: von 7 bis 19:30 Uhr.

Stand 24.03.2020, 17.40 Uhr

5 Mrd. zusätzliche Maßnahmen für Baden-Württemberg

Zusätzlich zu den am Mittwoch vom Bundestag zu beschließenden Hilfsmaßnahmen u.a. für Soloselbständige und Kleinstunternehmer legt des Land Baden-Württemberg auf Initiative der CDU-Spitzenkandidatin Susanne Eisenmann ein Hilfspaket für baden-württembergische Unternehmen in Höhe von 5 Milliarden Euro auf. Die Programme von Bund und Land werden dabei bestmöglich aufeinander abgestimmt. Wir müssen betroffene Unternehmen klug und zielgerichtet unterstützen. Wir lassen niemanden allein!

Die Zuschuss-Kriterien für die direkten Zuschüsse an die Unternehmen sehen zunächst folgende einmaligen und nicht zurückzuzahlenden Höchstzuschüsse vor:

  • Selbstständige und Betriebe bis 5 Mitarbeiter erhalten 9000 Euro
  • Betriebe bis 10 Mitarbeiter erhalten 15 000 Euro
  • Betriebe bis 50 Mitarbeiter erhalten 30 000 Euro

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Hilfe für Selbständige und Kleinstunternehmer beschlossen

Die Bundesregierung hat schnelle Hilfe für Selbständige sowie Kleinstunternehmer beschlossen. Die Maßnahmen beinhalten im Einzelnen:

  • Soforthilfe von 9.000 Euro für 3 Monate für Selbständige bis 5 Mitarbeiter, bis 10 Mitarbeiter Soforthilfe von 15.000 Euro für 3 Monate. Ab 11 Mitarbeiter will das Land Baden-Württemberg eine Zuschuss zur Bundesleistung geben.
  • Soforthilfen können spätetesab kommenden Mittwoch über die IHKs und Handwerkskammern beantragt werden und sollen Ende der Woche fließen.
  • Zusätzlich sind bereits am 21.03. die Richtlinien der KfW erleichtert worden.
  • Zuverdienstgrenzen beim Kurzarbeitergeld gelten jetzt bis zur Höhe des bisherigen Gehalts.
  • Zuverdienstgrenzen bei Frührente werden von bisher 6.000 Euro auf 44.000 Euro jährlich angehoben
  • Mietnachlässe sind bis 30.06. befristet. Der Mieter muss aber glaubhaft nachweisen, dass er über kein größeres Vermögen hat oder dass er keine Einkünfte, auch nicht aus den verschiedenen Hilfsmaßnahmen oder Sozialleistung erhalten hat. Die Mietforderung bleibt aber trotzdem erhalten

Stand 22.03.2020, 21.00 Uhr

Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen

Auswirkungen der Corona-Pandemie treffen auch unsere Wirtschaft sehr hart. Mit weitreichenden finanziellen Maßnahmen sollen Arbeitsplätze gesichert und Unternehmen unterstützt werden, um gut durch die Krise zu kommen.

Josef Rief ist sehr froh über das schnelle und entschlossene Handeln von Wirtschaftsminister Altmaier und Finanzminister Scholz.

Die Einzelheiten finden sich hier:

Bekämpfung des Corona-Virus in Taiwan

Der Repräsentant von Taiwan, Prof. Dr. Jhy-Wey Shieh, informierte Josef Rief heute über die Bekämpfung von Covid-19 in Taiwan.

Taiwans Maßnahmen sind sehr erfolgreich. Auf dem Inselstaat kam es bei 27 Mio. Einwohnern bislang zu nur 46 Infektionen.

Auf dem Bild v.l.n.r. Robert Y.G. Ho, Wirtschaftsabteilung, Prof. Dr. Jhy-Wey Shieh, Josef Rief