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Anträge können jetzt gestellt werden
Der Biberacher CDU-Bundestagsabgeordnete Josef Rief weiß, dass die vom Lockdown betroffenen Unternehmen dringend auf diese Nachricht gewartet haben: „Gelder, die der Bundestag bereitgestellt hat, können nun beantragt werden. Bewilligung und Auszahlung erfolgen dann ab März. Davor sind Abschlagzahlungen möglich. Soloselbständige, die nur geringe Betriebskosten haben, können die „Neustarthilfe“ in Form eines einmaligen Zuschusses von maximal 7.500 Euro beantragen.“
Die Neustarthilfe für Soloselbständige beträgt in der Regel 25% des Jahresumsatzes 2019 und wird in voller Höhe nur gezahlt bei einem Umsatzrückgang von 60 % im Zeitraum Januar bis Juni 2021. Sonderregeln gibt es, wenn die Tätigkeit erst 2021 aufgenommen wurde oder nur wochenweise erfolgt.
Die Zahlen der Überbrückungshilfe III im Einzelnen: Für die Zeit November 2020 bis Ende Juni 2021 können Unternehmen pro Fördermonat bis zu 1,5 Mio. Euro erhalten, die Mehr lesen